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Französische
Einspeiseverordnung (Arrêté)

Frankreich bietet gute Voraussetzungen, um viel Windenergie zu ernten. Bis Ende 1999 spielte die Windkraft de facto keine Rolle. Doch seit dem 10. Februar 2000 wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung und Entwicklung des Elektrizitätssektors die Rahmenbedingungen erheblich verbessert. Frankreich setzt nun verstärkt auf die Windkraft als Energie der Zukunft.

Mit dem jüngsten Arrêté vom 10. Juli 2006 wurden die bereits mehrfach angekündigten, neuen Vergütungsregelungen für die Einspeisung von regenerativem Strom im französischen Gesetzblatt (Journal Officiel) veröffentlicht. Die Höhe der anfänglichen Einspeisevergütung richtet sich auch künftig nach dem Jahr der Beantragung des Stromkaufvertrags (contrat d'achat). Die Anfangsvergütung in Höhe von 8,2 ct/kWh basiert auf dem Antragsjahr 2006. Ab dem Antragsjahr 2008 erfolgt eine jährliche Absenkung des Anfangstarifs um 2%. Während der Tariflaufzeit wiederum erfolgt eine jährliche Anpassung an die Preisentwicklung (Inflationsausgleich).

Windkraftanlagen mit Standorterträgen von bis zu 2.400 Volllaststunden erhalten künftig eine anfängliche Vergütung von 8,2 Cent je kWh für die Dauer von 15 Jahren. Für Anlagen mit höheren Volllaststunden erfolgt ab dem 11. Jahr eine ertragsabhängige Absenkung der Vergütung. Für Windparks in den französischen Überseegebieten beträgt der anfängliche Tarif 11 Cent je kWh. Durch die Beschränkung der Tarifdegression auf die letzten 5 Jahre und die Erhöhung der Schwelle für den Beginn der Degression um 400 auf 2400 Volllaststunden bringt die neue Tarifregelung eine deutliche Verbesserung.

Für Offshore-Projekte mit bis zu 2.800 Volllaststunden beträgt die anfängliche Vergütung 13 Cent je kWh für die Dauer von 20 Jahren. Bei höheren Standorterträgen erfolgt ab dem 11. Jahr ebenfalls eine ertragsabhängige Absenkung der Vergütung.