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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Zum 1. Januar 2009 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft.
Laut Bundesumweltministerium bietet das neue EEG einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 250.000 Arbeitsplätzen in Deutschland geführt hat.
Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik.
Die neuen Vergütungssätze werden wie bisher im Laufe der Folgejahre abgesenkt, was für Kosteneffizienz der Erneuerbaren sorgt. Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet - so viel wie eine Kugel Eis.
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 25 bis 30 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, wurden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien gegenüber der heutigen Regelung angepasst und insgesamt gesehen weiter verbessert.