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Einspeiserecht

Die naturgemäße weiträumige Verteilung Erneuerbarer Energien ermöglicht durch die Vielzahl der Marktteilnehmer erstmals seit Jahrzehnten wieder einen tatsächlichen Wettbewerb in der Energiewirtschaft.

Andererseits bedürfen die kleinen und mittelständischen Unternehmen, welcher derzeit die Nutzung Erneuerbarer Energie in Europa tragen, des gesetzlichen Schutzes in einem ansonsten von Monopolen geprägten Umfeld. Dieser gesetzliche Schutz existiert inzwischen in den meisten europäischen Ländern in Form von Einspeisegesetzen.

Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG), welches in Deutschland gilt, hat sich dabei international zum Vorbild für einen zuverlässigen Ausbau der erneuerbaren Energiewirtschaft entwickelt.

Das wichtigste Element des EEG ist der ungehinderte Netzzugang zu geregelten Mindestpreisen. Diese Art der Zugangsregelung hat sich weltweit als effektivste und wirtschaftlichste Lösung erwiesen und wird in vielen Ländern auf ähnliche Weise gehandhabt.

Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch stieg dadurch innerhalb von 10 Jahren von knapp 5 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2007. Bis 2020 strebt die Bundesregierung im Einklang mit der Branche mindestens 25 bis 30 Prozent an. Deutschland erfüllt dadurch auch die Perspektiven der europäischen Energiepolitik. Windkraft ist der bei weitem führende Energieträger unter den Erneuerbaren Energien mit dem größten Ausbaupotenzial.

Auch das französische Einspeisegesetz (Arrêté) regelt den freien Netzzugang zu festen Mindestpreisen. Die Tarifstruktur des Arrêté ist jedoch anders als die des EEG und führt dazu, dass die langfristigen Erlöse aus dem Betrieb von Windkraftanlagen weniger von den Windverhältnissen am Standort abhängen als in Deutschland.